/ Forschung
Zweckänderungsrecht des Stifters – eine Beurteilung
In der neusten Ausgabe des «Non Profit Law Yearbook» ist auch das Center for Philanthropy Studies mit einem Beitrag vertreten. Jonas Kipfer-Berger beurteilt im international Teil der Publikationen in seinem Beitrag «Die wesentliche Zweckänderung bei Stiftungen nach schweizerischem Recht» die jüngste Stiftungsrechtsreform in der Schweiz.
Ziel dieser Reform war es, dem Bedürfnis nach mehr Flexibilität in einem zunehmend dynamischen Umfeld Rechnung zu tragen. Neu kann die Stifterin oder der Stifter gemäss Art. 86a des Zivilgesetzbuchs (ZGB) nach Ablauf einer Zehnjahresfrist den ursprünglichen Zweck der Stiftung ohne jegliche Begründung abändern oder neu definieren. Leicht eingeschränkt ist diese Möglichkeit für gemeinnützige und öffentliche Stiftungen, die steuerbefreit sind. Hier muss sichergestellt werden, dass die Stiftung auch nach der Änderung weiterhin gemeinnützige bzw. öffentliche Zwecke verfolgt.
Während diese Änderungen allgemein positiv zu bewerten sind, kritisiert Jonas Kipfer-Berger in seinem Beitrag, dass die Frist von zehn Jahren zu lange ist und dass Stiftungen zu wenig geschützt werden vor Zweckänderung, die für Destinatäre, Stiftungsorgane und Mitarbeiter negative Folgen beinhalten können.